Grundsteuerreform

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.

Als Eigentümer eines (privatgenutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirt-schaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Für die Einreichung der Feststellungserklärung öffnet die Finanzverwaltung lediglich ein schmales Zeitfenster – zwischen Juli und Oktober 2022. Die Erklärungen sind nach derzeitigem Stand ausschließlich elektronisch abzugeben. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.

Sie haben die Möglichkeit, die Erklärung selbst über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung abzugeben (www.elster.de).

Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen unterstützen wir Sie gerne und beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell und können auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen/Einreichen benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.

Wenn Sie uns die entsprechenden Dokumente zur Verfügung stellen möchten, dann melden Sie sich über unser Online-Portal für die Grundsteuerreform an.

Unter der E-Mail Adresse grundsteuer@bks-steuerberatung.de können Sie uns jederzeit kontaktieren.